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DLRG Ortsgruppe Rastatt e.V.

Teilnahmebedingungen


1. Anmeldung

Der Veranstalter ist soweit nicht anders angegeben die DLRG Ortsgruppe Rastatt e.V. Die Anmeldung zu Kursen bzw. Lehrgängen erfolgt ausschließlich online unter www.rastatt.dlrg.de, sowie in Ausnahmefällen nach vorheriger Absprache mit der Geschäftsführung am ersten Kursabend. Die Anmeldung ist ein verbindliches Vertragsangebot. Vertragsschließender ist der Teilnehmer. Erfolgt die Anmeldung des Teilnehmers durch einen Dritten, so ist der anmeldende Dritte Vertragsschließender. Ein Rechtsanspruch auf eine Teilnahme wird mit der Anmeldung nicht begründet.
Zwingende Voraussetzung für die Anmeldung ist eine gültige E-Mail-Adresse; der Eingang der Anmeldung wird per E-Mail bestätigt. Ist der Kurs bzw. Lehrgang bereits ausgebucht, so wird der Anmeldende automatisch auf eine Warteliste gesetzt. Erhält der Anmeldende trotz Warteliste keinen Platz beim gewünschten Kurs bzw. Lehrgang, werden bereits eventuell geleistete Zahlungen vollständig erstattet.
Mitglieder der DLRG Ortsgruppe Rastatt e.V., des DLRG Bezirk Mittelbaden e.V., sowie Mitglieder anderer DLRG-Gliederungen können gegenüber Nichtmitgliedern bei der Anmeldung bevorzugt werden.
 

2. Teilnahmegebühr

Die Teilnahmegebühr wird mit der Bestätigung der Teilnahme des Kurses bzw. Lehrgangs fällig. Sofern nicht anderweitig vereinbart, ist die in der Ausschreibung und Online-Anmeldung genannte Teilnahmegebühr vor Anmeldeschluss, spätestens jedoch zu Kurs- bzw. Lehrgangsbeginn, in voller Höhe auf das Konto der DLRG Ortsgruppe Rastatt e.V. zu überweisen. Erst nach Eingang der Zahlung kann die Anmeldung berücksichtigt und ein Platz reserviert werden.

Das Konto, an das sämtliche Zahlungen zu richten sind, lautet:
Kontoinhaber: DLRG Ortsgruppe Rastatt e.V.
IBAN: DE15 6619 0000 0062 6532 05
BIC: GENODE61KA1

Den Verwendungszweck für die Überweisung entnehmen Sie bitte Ihrer Bestätigungs-E-Mail.

Besonderheit bei Erste-Hilfe-Kursen:
Für betriebliche Teilnehmer*innen ist die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs kostenlos, sofern das entsprechende Anmeldeformular vollständig ausgefüllt im Original zur Veranstaltung mitgebracht wird. Die Abrechnung erfolgt dann im Nachgang über die zuständige Berufsgenossenschaft/ Unfallversicherung. Das Anmeldeformular erhalten die Teilnehmenden nach Meldeschluss per E-Mail.
 

3. Leistungen

Die angegebenen Gebühren sind für die Dauer der Ausschreibung gültig. Soweit in der Ausschreibung nicht anders angegeben, sind Verpflegung und bei mehrtägigen Lehrgängen eine Übernachtung in der Teilnahmegebühr nicht enthalten. Die Preise für die Kurse umfassen sämtliches Lernmaterial, sowie bei Jugendschwimmkursen den Deutschen Jugendschwimmpass und bei Rettungsschwimmkursen den Deutschen Rettungsschwimmpass. Weiterhin enthalten ist an den Kursabenden der freie Eintritt in das Hallenfreibad ALOHRA - das Familienbad in Rastatt für die Dauer des Kurses.
Vor und nach den angegebenen Kurszeiten kann keine Aufsicht für minderjährige Teilnehmer sichergestellt werden.

Bei Kursen bzw. Lehrgängen, bei denen ein gültiger Erste-Hilfe-Kurs Voraussetzung ist, ist dieser, soweit nicht anders vereinbart, im Kurspreis nicht enthalten; er kann aber separat gebucht werden.
 

4. An- und Abreise

Reisekosten können nicht übernommen werden, außer dies ist bei einzelnen Veranstaltungen explizit anders angegeben; ansonsten können DLRG-Mitglieder entsprechende Anfragen an ihren Bezirk/ihre Ortsgruppe richten. Die An-und Abreise erfolgt auf eigene Verantwortung.

Bei den Rettungsschwimmkursen kann der Theorieteil an einem oder mehr Abenden in unseren Schulungsraum im DLRG-Vereinsheim in der Finkenstraße 9/2, 76437 Rastatt verlegt werden. Auch hier können keine Fahrtkosten übernommen werden, Fahrgemeinschaften ab dem Hallenfreibad ALOHRA haben die Teilnehmer selbst zu bilden.
 

5. Rücktritt von der Anmeldung

Abmeldungen müssen grundsätzlich schriftlich vorgenommen werden. Bei Stornierung der Anmeldung nach dem jeweiligen Anmeldeschluss werden die vollen Teilnahmegebühren fällig, sofern nicht eine Person der Warteliste nachrücken bzw. der Platz nicht anderweitig vergeben werden kann oder eine Ersatzperson benannt wird.

Erfolgt die Absage später als zwei Wochen vor der Veranstaltung oder erscheint der Teilnehmer nicht, können nicht vermeidbare Kosten zusätzlich in Rechnung gestellt werden (z.B. die Kosten bei Buchung von Verpflegung bei Lehrgängen). Nach Vorlage eines ärztlichen Attestes können die Teilnehmergebühren gegebenenfalls erlassen werden.
 

6. Änderungen / Absagen von Kursen bzw. Lehrgängen

Obwohl wir bemüht sind, dies zu vermeiden, kann es vorkommen, dass Kurse bzw. Lehrgänge abgesagt, Termine geändert oder Lehrgangsorte verlegt werden müssen. Im Falle einer kompletten Absage einer Veranstaltung werden bereits geleistete Zahlungen automatisch in voller Höhe zurückerstattet. Über eine Änderung werden die Teilnehmer in jedem Fall frühzeitig informiert.

Bei Kursen, die im Hallenfreibad ALOHRA - das Familienbad in Rastatt stattfinden, kann es zu kurzfristigen Absagen einzelner geplanter Kursabende kommen. Dies kann beispielsweise durch Schulferien, Feiertage oder höhere Gewalt bedingt sein. Da wir nicht Betreiber des Schwimmbades sind, sind auch wir machtlos gegenüber einer vorübergehenden Schließung einzelner Becken oder des gesamten Bades.
Die Teilnahmegebühr wird in solchen Fällen erst ab einem Ausfall von 50% der ursprünglich geplanten und bei der Online-Anmeldung angegeben Anzahl an Kursabenden erstattet.
Es besteht kein Anspruch auf das Nachholen einzelner Kurstermine, einer Prüfung oder des gesamten Kurses.
 

7. Ausschluss von Kursen bzw. Lehrgängen

Um das Lernen anderer nicht zu stören und die Sicherheit im Schwimmbad nicht zu gefährden, behalten wir uns in Ausnahmefällen ohne Angabe von Gründen den Ausschluss einzelner Teilnehmer von Kursabenden oder dem gesamten Kurs bzw. Lehrgang vor. Die Teilnahmegebühr wird in diesem Fall nicht erstattet.
 

8. Kurs- bzw. Lehrgangsvoraussetzungen

Die Teilnahme an einem Kurs- bzw. Lehrgang ist an die Erfüllung der genannten Voraussetzungen gebunden. Erforderliche Nachweise darüber sind zum Lehrgang im Original mitzubringen und der Lehrgangsleitung unaufgefordert vorzulegen. Können die Lehrgangsvoraussetzungen nicht nachgewiesen werden, kann dem Teilnehmer die Teilnahme am Lehrgang untersagt werden. Die Teilnahmegebühr wird in diesem Fall nicht zurückerstattet.

Besonderheiten bei Schwimmkursen:
Jeder Schwimmkurs darf im Falle einer nicht bestandenen Prüfung einmal wiederholt werden. Die Anmeldung erfolgt regulär über unsere Webseite [siehe 1. Anmeldung], ebenso sind die regulären Teilnahmegebühren zu entrichten. Nach einem zweimaligen Nichtbestehen der Prüfung kann der Teilnehmer für eine Kurssequenz gesperrt werden, um auch anderen Personen den Zugang zum Kurs zu ermöglichen.

Die DLRG Ortsgruppe Rastatt e.V. stellt sich mit ihrem Präventionskonzept „sexualisierte Gewalt“ entschieden gegen Missbrauch und will die Privatsphäre seiner Kursteilnehmer und Mitgliedern schützen. Aus diesem Grund ist der Zutritt zu den Umkleiden vor und nach den Trainingszeiten nur Kursteilnehmern und Mitgliedern erlaubt, die danach den Badebereich besuchen. Erziehungsberechtigte/Eltern dürfen ihr Kind in der Umkleide nur dann unterstützen, wenn es noch nicht schulpflichtig ist. Geschlechtergetrennte Bereiche sind in jedem Fall einzuhalten.
Weiterhin ist das Betreten des Badebereichs nur mit Badebekleidung erlaubt.

Im Übrigen gilt die reguläre Benutzungsordnung des Schwimmbades. Der Teilnehmer verpflichtet sich mit der Anmeldung, diese einzuhalten.
 

9. Veröffentlichung von Bildern

Wir weisen darauf hin, dass Aufnahme, die während der Veranstaltung gemacht werden, zur internen und externen Öffentlichkeitsarbeit der Veranstalter (z.B. Homepage, Lehrgangsankündigungen, Presseberichte, soziale Medien u.ä.) verwendet werden können. Der Teilnehmer ist mit der Veröffentlichung einverstanden, wenn er nicht spätestens bis zum Veranstaltungsbeginn schriftlich widersprochen hat. Bild-, Film- und Tonaufnahme durch Dritte, die nicht rein privaten Zwecken dienen, bedürfen der Zustimmung durch die Veranstalter.
 

10. Schlussbestimmungen

Diese Bedingungen gelten für alle Veranstaltungen der DLRG Ortsgruppe Rastatt e.V.

In der Ausschreibung können ergänzende Regelungen genannt werden. Diese gelten zusätzlich zu den hier genannten Regelungen. Sind in der Ausschreibung abweichende Regelungen zu den Allgemeinen Seminarbedingungen genannt gelten die Bedingungen der Ausschreibung.

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