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Mitgliedschaft und Satzung

Werden Sie Mitglied der größten freiwilligen Wasserrettungsorganisation der Welt!
Als Mitglied der DLRG Ortsgruppe Rastatt e.V. unterstützen Sie unsere wichtige Arbeit in allen Tätigkeitsbereichen. Ihr Mitgliedsbeitrag kommt zu 100 % unseren satzungsgemäßen Aufgaben zu Gute. Als Mitglied erhalten Sie zudem Vergünstigungen für unser Kursangebot.
 

Als Mitglied profitieren Sie beispielsweise von

  • Vergünstigungen für Schwimmkurse und Aquasport
  • Möglichkeit zur Teilnahme am freien Schwimmen
  • Möglichkeit zur Teilnahme an (Jugend-) Veranstaltungen

Aktive Helferinnen und Helfer in der Schwimmausbildung, beim Wachdienst oder im Wasser-Rettungsdienst profitieren außerdem von kostenlosen Kursteilnahmen und der Möglichkeit zur Teilnahme an DLRG-Ausbildungen sowie zahlreichen weiteren (internen) Veranstaltungen. Sprechen Sie uns gerne an, um bei uns aktiv zu werden!

Die Mitgliedsbeiträge werden immer für ein ganzes Geschäftsjahr (entspricht dem Kalenderjahr) berechnet, eine Teilabrechnung nach Monaten erfolgt nicht. Im Beitrag enthalten sind auch sämtliche Abgaben an die übergeordneten Gliederungen (Bezirk, Landesverband, Bundesverband). Aus der Mitgliedschaft entsteht selbstverständlich keine Verpflichtung zu einer aktiven Tätigkeit in der DLRG.

MitgliedsbeiträgeBeitrag/ Jahr ab 01.01.2025
Kinder/ Jugendliche (bis einschließlich 17 Jahre)40,00 Euro
Erwachsene55,00 Euro
Familien (2 Erwachsene und beliebig viele Kinder bis einschließlich 17 Jahre)105,00 Euro
Behörden, Institutionen und Unternehmenauf Anfrage

Unsere Satzung bildet die vereinsrechtliche Grundlage für das Handeln, die Ausbildung und die Arbeit in unserem Verein. Desweiteren informiert sie über die Ziele und Strukturen der DLRG. Jedes Mitglied erkennt mit dem Eintritt in die DLRG Ortsgruppe Rastatt e.V. die jeweils gültige Satzung an.

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Unser Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Eine Kündigung der Mitgliedschaft kann nur zum Ende des Geschäftsjahres erfolgen und muss schriftlich bis zum 30.11. eines Kalenderjahres bei uns eingegangen sein. Hierfür reicht ein formloses Schreiben per E-Mail oder Post, in dem Sie uns die Kündigung Ihrer Mitgliedschaft erklären.

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