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Wiederbelebung trotz Coronavirus

Veröffentlicht: 10.04.2020
Autor: Medizin

Informationen des GRC zur Wiederbelebung im Umfeld der COVID-19-Pandemie

"Auch in Zeiten der COVID-19-Pandemie kommt es weiterhin zu Notfällen, die unabhängig von einer COVID-19-Erkrankung sein können. Insbesondere bei Notfällen, in denen eine Wiederbelebung notwendig ist, ist unverzögertes Handeln besonders wichtig.", so Dr. Norbert Matthes, Bundesarzt der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft.

Allerdings müssen sich Ersthelfer auch bei lebensbedrohlichen Erkrankungen des Patienten ausreichend schützen. Der Deutsche Rat für Wiederbelebung (German Resuscitation Council oder kurz GRC) hat hierzu eine Stellungnahme zur Durchführung von Wiederbelebungsmaßnahmen in der aktuellen Situation veröffentlicht.
Das GRC empfiehlt in der aktuellen Situation folgende Maßnahmen beim Auffinden einer Person:

  • Atemkontrolle nur durch Ansprechen und Beobachten prüfen, der Helfer soll sich NICHT dem Gesicht des Betroffenen nähern.
  • Fehlt die Reaktion auf Ansprache bzw. Berührung und ist keine Atembewegung sichtbar ist sofort der Rettungsdienst zu alarmieren und unverzüglich mit der Herzdruckmassage zu beginnen. Falls möglich AED einsetzen. Auf die Atemspende soll in diesem Fall verzichtet werden.
  • Zusätzlich nach Möglichkeit das Gesicht des Betroffenen abdecken
  • Bei Kindern die Atemspende wenn möglich durchführen, da hier die Durchführung der Atemspende eine besondere Rolle spielt


Für die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft ändert die Empfehlung des GRC nichts: In unseren Notfallrucksäcken sind Beatmungsbeutel und -masken enthalten, die einen direkten Kontakt mit den Patienten ohnehin vermeiden. Zusätzlich ist die Beatmung über einen Beatmungsbeutel auch effektiver als die direkte Mund-zu-Mund-Beatmung.
Grundsätzlich müssen sich Ersthelfer bei einem Kreislaufstillstand natürlich der besonderen Lage bewusst sein und in ihrem eigenen Ermessen handeln.

 

Die vollständige Stellungnahme des GRC finden Sie hier oder auch unten.

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