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Jugendfreundlicher Verein

Projekt HaLT


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REGELN


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ZIEL

Im Jahr 2008 hat der Landkreis Rastatt das Projekt HaLT (Hart am Limit) ins Leben gerufen, ein Suchtpräventionsprojekt zur Bekämpfung von übermäßigem Alkoholkonsum unter Jugendlichen. Seit dem 16.12.2014 nehmen auch wir an diesem Projekt teil.
Die DLRG Ortsgruppe Rastatt e.V. verpflichtet sich zur aktiven Einhaltung der geltenden Jugendschutzbestimmungen und zur Umsetzung nach den Vorgaben des Präventionsprojektes entsprechend der vereinbarten Regeln. Dies gilt für alle Vereinsaktivitäten, insbesondere im Rahmen von Jugendveranstaltungen, und alle Feste.

Zur Zertifizierung gehört auch die Abgabe eines jährlichen Berichts und die Ernennung eines Jugendschutzbeauftragten (Susanna Meyer, stv. Jugendvorsitzende).

    Folgende Regeln wurden mit der Fachstelle Sucht ausgearbeitet:
     

    1. Einhaltung des Jugendschutzgesetzes: Bier, Wein und Sekt erst ab 16 Jahren, Spirituosen, Mixgetränke und Zigaretten nur für Volljährige.
    2. Aktionen die zum schnellen Trinken von Alkohol motivieren (z.B. Stiefeltrinken nach Wettkämpfen, Happy hour oder all you can drink), sind nicht gestattet.
    3. Unbedingte Einhaltung des sogenannten „Apfelsaftgesetzes“: Das günstigste alkoholfreie Getränk darf nicht teurer sein als das günstigste alkoholische Getränk in gleicher Menge und wird auch beworben.
    4. Trainer/innen und Anleiter/innen leben einen maß- und genussvollen und vor allem verantwortungsbewussten Umgang mit Alkohol vor. Sie benehmen sich in Anwesenheit von Kindern und Jugendlichen immer wie ein Vorbild und nehmen die Verantwortung gegenüber Eltern und Öffentlichkeit ernst.
    5. Alkohol wird nicht als Belohnung für einen Erfolg eingesetzt (Kasten Bier bei Spielgewinn).
    6. Hinter der Bar stehen Erwachsene, die beim Verkauf alkoholischer Getränke verantwortungsbewusst handeln.
    7. Übungsleiter/innen, Trainer/innen, Vorstandsmitglieder und Abteilungsleiter kennen die Jugendschutzbestimmungen.
    8. Die Regeln, die für den Verein verbindlich sind müssen deutlich sichtbar aushängen, damit sie durch die Öffentlichkeit auch kontrolliert werden können.
    9. Ein eigener Jugendschutzbeauftragter wird für die Dauer von Veranstaltungen bestellt. Er achtet darauf, dass die gesetzlichen Bestimmungen beachtet werden.
    10. Die Erfahrungen bei dieser Veranstaltung (Wie ist es gelaufen? Was hat sich bewährt, was nicht?) werden an den Bürgermeister/die Gemeinde zurückgemeldet, um für die Zukunft Verbesserungen zu erzielen.
    11. Die Verantwortlichen im Verein kennen die gesetzlichen Jugendschutz- bestimmungen und treffen die nötigen Vorkehrungen zur Umsetzung.
    12. Es wird besonders darauf geachtet, dass junge Besucher nicht selbst alkoholische Getränke zu vereinsinternen Veranstaltungen mitbringen. Werden alkoholische Getränke festgestellt, werden diese eingezogen.
    13. Das Ausschankpersonal wird vor der Veranstaltung angewiesen, junge Besucher zum Vorzeigen eines Ausweises aufzufordern und - falls der notwendige Altersnachweis nicht erbracht wird - keinen Alkohol auszugeben.
    14. Das Rauchverbot wird eingehalten. Seit dem 01. August 2007 gilt für Gaststätten in Baden-Württemberg, zu denen auch die Vereinsheime zählen, ein Rauchverbot, denn die Giftstoffe im Passivrauch schaden Raucher/innen und Nichtraucher/innen gleichermaßen.
    15. 16 Jährige dürfen Alkoholische Getränke nur in kontrollierten Mengen zu sich nehmen, da diese sich selbst noch nicht richtig einschätzen können.

    Mehr zum Projekt

    HaLT im Internet

    Weitere Informationen über das Präventionsprojekt HaLT im Landkreis Rastatt und Stadtkreis Baden-Baden finden Sie auf der Seite des Landratsamts Rastatt.

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